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Beitrags- und Gebührenordnung 2020

Ab dem 01.01.2020 wurde die Gebührenordnung angepasst. Dieses betrifft u.a. auch die Sätze der Turnierfachleute (unter Abschnitt G zu finden).

Die Beitrags- und Gebührenordnung ist u.a. auch hier auf unserer Homepage zu finden: Gebührenordnung

Hier der Abschnitt G:

G. Entschädigung für Turnierfachleute **

Die Sätze für Turnierfachleute auf PLS / BV und bei Sonderprüfungen betragen ab dem

01. Januar  2020   bei freier Unterkunft und Verpflegung:

I. Richter / Prüfer Breitensport / TD

1. Tagegeld pro Tag bis 8 Stunden

100,00 €

für jede weitere Stunde

 

8 bis 10 Stunden

12,50 € / Stunde

über 10 Stunden

20,00 € / Stunde

Kurzeinsatz (bis 6 Stunden)

80,00 €

2. Fahrtkosten pro km

0,30 €

Der TD erhält für die Vorbereitung der Veranstaltung eine Entschädigung entsprechend dem Aufwand und den gefahrenen Kilometer (0,30 € / km) erstattet.

II. Parcourschefs bei PLS

Bei PLS bis Kl. M* ist ein PC SM, bei PLS bis Kl. M** ist ein Parcourschef SM** und mindestens ein Nachwuchsparcourschef erforderlich. Bei PLS bis Kl. S ist ein Parcourschef SS und mindestens ein Parcourschef SL erforderlich.

1. Tagegeld für den Parcourschef pro Tag

150,00 €

2. Tagegeld für den Nachwuchsparcourschef

80,00 €

3. Fahrtkosten

pro km

0,30 €

Der Parcourschef erhält für die Vorbereitung der Veranstaltung eine Entschädigung entsprechend dem Aufwand und den gefahrenen Kilometer (0,30 €/km) erstattet.