Unter dem folgenden Link finden Sie die Besonderen Bestimmungen 2021
(https://www.psvwe.de/fileadmin/psvwe/pdf/dokumente/besondere_bestimmungen_2021_stand_ 2020_12_10_druckmodus.pdf) . Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona- Pandemie werden diese Besonderen Bestimmungen 2021 in regelmäßigen Abständen den jeweiligen nds. Corona- Verordnungen angepasst. Die folgenden Änderungen / Ergänzungen wurden am 11. Januar 2021 vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen:
- Turniertermine, die nach der Kommissionssitzung am 10. Dezember 2020 angemeldet wurden, bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Veranstalter, die an diesem Wochenende bereits ein Turnier fristgerecht angemeldet haben!
- Die schriftliche Veröffentlichung der Ausschreibung im PSVWE – INFO ist unerlässlich! Kurzfristige Änderungen der Ausschreibungen müssen vor Nennungsschluss erfolgen und werden lediglich auf den Internetseiten des PSVWE unter https://www.psvwe.de/service/corona-news/bekannt gegeben!
- Die Veröffentlichungsgebühr wird nur in Rechnung gestellt, sofern die Veranstaltung definitiv stattgefunden hat.
gültig vom 11. Januar bis 31. Januar 2021
PSVWE