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Besondere Bestimmungen 2020 & Corona Verordnung

Unter dem folgenden Link finden Sie die Besonderen Bestimmungen 2021

(https://www.psvwe.de/fileadmin/psvwe/pdf/dokumente/besondere_bestimmungen_2021_stand_ 2020_12_10_druckmodus.pdf) . Aufgrund der aktuellen Situation rund um die Corona- Pandemie werden diese Besonderen Bestimmungen 2021 in regelmäßigen Abständen den jeweiligen nds. Corona- Verordnungen angepasst. Die folgenden Änderungen / Ergänzungen wurden am 11. Januar 2021 vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen:

  1. Turniertermine, die nach der Kommissionssitzung am 10. Dezember 2020 angemeldet wurden, bedürfen der schriftlichen Zustimmung aller Veranstalter, die an diesem Wochenende bereits ein Turnier fristgerecht angemeldet haben!
  2. Die schriftliche Veröffentlichung der Ausschreibung im PSVWE – INFO ist unerlässlich! Kurzfristige Änderungen der Ausschreibungen müssen vor Nennungsschluss erfolgen und werden lediglich auf den Internetseiten des PSVWE unter https://www.psvwe.de/service/corona-news/bekannt gegeben!
  3. Die Veröffentlichungsgebühr wird nur in Rechnung gestellt, sofern die Veranstaltung definitiv stattgefunden hat.

gültig vom 11. Januar bis 31. Januar 2021

PSVWE