Schwunglinie

Richter Reiten

Die Ausbildung zum Richter beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richteranwärter.

Voraussetzung für die Berufung auf die Richteranwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission (LK).
Über die Berufung auf die offizielle Prüfer-/Richter-/Parcourschefliste und die Erteilung einer entsprechenden Lizenz sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsergebnisse.
Der Anerkennungszeitraum beträgt maximal 4 Jahre.
Die zuständige LK muss für die Berufung und Fortschreibung der Lizenz Fortbildungen verbindlich vorschreiben.
Den Inhalt der jeweiligen Fortbildungen legt die ausrichtende LK und bei LK-übergreifenden Fortbildungen die LK gemeinsam mit der DRV fest.
Die Fortschreibung der Anerkennung sowie die Höherqualifikation regelt die LK.

Die Berufung kann nur bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen.

Eingangsseminar für Richteranwärter:

Vor Beginn der Ausbildung zum Richter Reiten, Fahren und Voltigieren ist ein Eingangsseminar zu absolvieren. Die Teilnahme ist für alle Bewerber Pflicht.

  • Im Eingangsseminar ist die fachliche und persönliche Eignung für die angestrebte Ausbildung zum Turniersachverständigen festzustellen. Eingeschlossen ist eine entsprechende Beratung des Bewerbers über Möglichkeiten einer individuellen Richter-/Parcourscheflaufbahn.
  • Die Dauer des Eingangsseminars soll mindestens einen Tag betragen und mit einem abschließenden Test enden. Einzelheiten regelt die zuständige LK auf der Grundlage der entsprechenden Durchführungsbestimmungen.
  • Das Eingangsseminar findet an Fachschulen oder sonstigen Ausbildungsbetrieben, die mit der Ausbildung von Turnierfachleuten betraut sind, statt. Das Ergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden.

Für die Ausbildung zum Richter Reiten /DL/SL/B/BW/RP) sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

1. Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK bzw. von der LK an die FN/DRV zu richten.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber
    • die Prüfung zum Trainer C – Reiten/Leistungssport – bestanden hat und entweder im Besitz des RA 2 oder von entsprechenden Platzierungen der Klasse L in Dressur- und Spring-oder Vielseitigkeitsprüfungen ist oder
    • Platzierungen in einer Disziplin der Klasse M hat oder
    • die Prüfung zum Pferdewirt – Fachrichtung Klassische Reitausbildung – oder zum Trainer A – Leistungssport bestanden hat
  • Nachweis, dass der Bewerber mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
  • Nachweis, dass der Bewerber an den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat
  • Nachweis, dass der Bewerber mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt worden ist und innerhalb dieser Zeit bei einer von der LK festgelegten Zahl von WB/LP als Richteranwärter mindestens
    • bei fünf Basis-WB/LP
    • bei zehn Dressur-WB/LP
    • bei zehn Spring-WB/LP
    • an mindestens 2 vollen Turniertagen als Parcourschefassistent tätig war
    • zusätzlicher Nachweis der fünfmaligen Assistenz bei der Aufsicht Vorbereitungsplatz

Diese Nachweise müssen auf mindestens fünf verschiedenen PLS erbracht werden.

  • Nachweis eines Gutachtens
  • Teilnahme an einem mindestens 3-tägigen Vorbereitungslehrgang, welcher der Grundprüfung unmittelbar vorausgeht
  • Inhaber des Goldenen Reitabzeichens oder vergleichbarer Qualifikationen (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und zur anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SM/DM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

3. Über die Zulassung entscheidet die LK

Es bestehen folgende Möglichkeiten an Zusatz- und Höherqualifikationen:

  • Zusatzprüfung: Vielseitigkeit Klasse L Geländepferde und Jagdpferde (VL)
  • Zusatzprüfung: Aufbauprüfungen Dressur und Springen Klasse L (BA)
  • Dressur-, Dressurreiter- und Dressurpferdeprüfungen Klasse M*/M** (DM)
  • Dressurprüfungen Klasse S*/** (DS)
  • Dressurprüfung Klasse S***/S**** (GP)
  • Spring- und Springpferdeprüfungen Klasse M* (SM)
  • Springprüfung Klasse S* und Springpferdeprüfungen (SMS)
  • Springprüfung Klasse S**** (SS)
  • Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M und S (VS)

Alle weiteren Informationen zur Richterausbildung finden Sie in der gültigen Ausbildungs und Prüfungs-Ordnung (APO) sowie in unserern Richtlinien für Turnierfachleute.