Schwunglinie

Richter Fahren

Die Ausbildung zum Richter Fahren beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richteranwärter.

Voraussetzung für die Berufung auf die Richter-/Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission (LK).

Über die Berufung auf die offizielle Prüfer-/Richter-/Parcourschefliste und die Erteilung einer entsprechenden Lizenz sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsergebnisse.
Der Anerkennungszeitraum beträgt maximal 4 Jahre.
Die zuständige LK muss für die Berufung und Fortschreibung der Lizenz Fortbildungen verbindlich vorschreiben.
Den Inhalt der jeweiligen Fortbildungen legt die ausrichtende LK und bei LK-übergreifenden Fortbildungen die LK gemeinsam mit der DRV fest.
Die Fortschreibung der Anerkennung sowie die Höherqualifikation regelt die LK.
Die Berufung kann nur bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen.

Eingangsseminar für Richteranwärter:

Vor Beginn der Ausbildung zum Richter und Parcourschef Reiten und Fahren, Richter Voltigieren ist ein Eingangsseminar zu absolvieren. Die Teilnahme ist für alle Bewerber Pflicht.

  • Im Eingangsseminar ist die fachliche und persönliche Eignung für die angestrebte Ausbildung zum Turniersachverständigen festzustellen. Eingeschlossen ist eine entsprechende Beratung des Bewerbers über Möglichkeiten einer individuellen Richter-/Parcourscheflaufbahn.
  • Die Dauer des Eingangsseminars soll mindestens einen Tag betragen und mit einem abschließenden Test enden. Einzelheiten regelt die zuständige LK auf der Grundlage der entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Merkblatt).
  • Das Eingangsseminar findet an Fachschulen oder sonstigen Ausbildungsbetrieben, die mit der Ausbildung von Turnierfachleuten betraut sind, statt. Das Ergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden.

Für die Ausbildung zum Richter Fahren (FA) sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber
    • im Besitz des Trainer C – Fahren/Leistungssport – ist und entweder das FA 2 oder je drei Platzierungen in Dressurprüfungen
      und Hindernisfahren Klasse A und/oder höher an 1. bis 5. Stelle hat oder
    • mindestens drei Platzierungen in Kombinierten Prüfungen inkl. Gelände der Klasse M hat oder
    • mit der Qualifikation DL/SL/B/BW/RP auf der Liste der Turnierfachleutegeführt und im Besitz eines Trainer C – Fahren oder Reiten
    • ist (Trainer C – Reiten – sofern mindestens das FA 2 nachgewiesen wird)
  • mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
  • an den von der LK festgesetzten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat
  • mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste geführt worden ist und innerhalb dieser Zeit Assistenztätigkeiten bei mindestens drei Reitpferdeprüfungen, eine von der LK festgelegte Zahl von WB/LP mit Dressur- und Hindernisfahren- und Gebrauchsprüfungen sowie den Aufbau und die Planung von Hindernisparcours der Klasse A wahrgenommen hat
  • Teilnahme an einem mindestens 3-tägigen Vorbereitungslehrgang, welcher der Prüfung unmittelbar vorausgeht
  • Inhaber des Goldenen Fahrerabzeichens oder vergleichbarer Qualifikation (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Vorbereitungsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und anschließender Prüfung=zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Der Vorbereitungslehrgang findet durch zentrale Organisation der FN statt. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse FM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Über die Zulassung entscheidet die LK.

Es bestehen folgende Möglichkeiten an Zusatz- und Höherqualifikationen:

  • Zusatzprüfung: FBA
  • Höherqualifikation: FM
  • Höherqualifikation: FS

 

Alle weiteren Informationen zur Richterausbildung finden Sie in der gültigen Ausbildungs und Prüfungs-Ordnung (APO), sowie in unseren Richtlinien für Turnierfachleute.

Die Ausbildung zum Richter Fahren beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richteranwärter.

Voraussetzung für die Berufung auf die Richter-/Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission (LK).

Über die Berufung auf die offizielle Prüfer-/Richter-/Parcourschefliste und die Erteilung einer entsprechenden Lizenz sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsergebnisse.
Der Anerkennungszeitraum beträgt maximal 4 Jahre.
Die zuständige LK muss für die Berufung und Fortschreibung der Lizenz Fortbildungen verbindlich vorschreiben.
Den Inhalt der jeweiligen Fortbildungen legt die ausrichtende LK und bei LK-übergreifenden Fortbildungen die LK gemeinsam mit der DRV fest.
Die Fortschreibung der Anerkennung sowie die Höherqualifikation regelt die LK.
Die Berufung kann nur bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen.

Eingangsseminar für Richteranwärter:

Vor Beginn der Ausbildung zum Richter und Parcourschef Reiten und Fahren, Richter Voltigieren ist ein Eingangsseminar zu absolvieren. Die Teilnahme ist für alle Bewerber Pflicht.

  • Im Eingangsseminar ist die fachliche und persönliche Eignung für die angestrebte Ausbildung zum Turniersachverständigen festzustellen. Eingeschlossen ist eine entsprechende Beratung des Bewerbers über Möglichkeiten einer individuellen Richter-/Parcourscheflaufbahn.
  • Die Dauer des Eingangsseminars soll mindestens einen Tag betragen und mit einem abschließenden Test enden. Einzelheiten regelt die zuständige LK auf der Grundlage der entsprechenden Durchführungsbestimmungen (Merkblatt).
  • Das Eingangsseminar findet an Fachschulen oder sonstigen Ausbildungsbetrieben, die mit der Ausbildung von Turnierfachleuten betraut sind, statt. Das Ergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden.

Für die Ausbildung zum Richter Fahren (FA) sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber
    • im Besitz des Trainer C – Fahren/Leistungssport – ist und entweder das FA 2 oder je drei Platzierungen in Dressurprüfungen
      und Hindernisfahren Klasse A und/oder höher an 1. bis 5. Stelle hat oder
    • mindestens drei Platzierungen in Kombinierten Prüfungen inkl. Gelände der Klasse M hat oder
    • mit der Qualifikation DL/SL/B/BW/RP auf der Liste der Turnierfachleutegeführt und im Besitz eines Trainer C – Fahren oder Reiten
    • ist (Trainer C – Reiten – sofern mindestens das FA 2 nachgewiesen wird)
  • mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
  • an den von der LK festgesetzten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat
  • mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste geführt worden ist und innerhalb dieser Zeit Assistenztätigkeiten bei mindestens drei Reitpferdeprüfungen, eine von der LK festgelegte Zahl von WB/LP mit Dressur- und Hindernisfahren- und Gebrauchsprüfungen sowie den Aufbau und die Planung von Hindernisparcours der Klasse A wahrgenommen hat
  • Teilnahme an einem mindestens 3-tägigen Vorbereitungslehrgang, welcher der Prüfung unmittelbar vorausgeht
  • Inhaber des Goldenen Fahrerabzeichens oder vergleichbarer Qualifikation (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Vorbereitungsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und anschließender Prüfung=zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Richteranwärter tätig waren. Der Vorbereitungslehrgang findet durch zentrale Organisation der FN statt. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse FM zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Über die Zulassung entscheidet die LK.

Es bestehen folgende Möglichkeiten an Zusatz- und Höherqualifikationen:

  • Zusatzprüfung: FBA
  • Höherqualifikation: FM
  • Höherqualifikation: FS

 

Alle weiteren Informationen zur Richterausbildung finden Sie in der gültigen Ausbildungs und Prüfungs-Ordnung (APO), sowie in unseren Richtlinien für Turnierfachleute.