Schwunglinie

Richter Breitensport

Für die Ausbildung zum Richter Breitensport Reiten sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassungsverfahren
Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK bzw. von der LK an die FN/DRV zu richten.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber
    • mindestens die Prüfung zum Trainer C – Reiten bestanden hat und im Besitzdes Reitpasses ist oder
    • mindestens jeweils zwei Platzierungen in Dressur und Springen der Klasse Anachweisen kann und im Besitz des Reitpasses
      ist und die Prüfung zum Trainerassistenten Pferdesport/Juleika bestanden hat.
    • die Prüfung zum Prüfer Breitensport Reiten bestanden hat und mindestens ein Jahr auf der Prüferliste einer LK geführt wurde, oder
    • mit den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat, und
    • mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt worden ist, innerhalb dieser Zeit an
      zehn WB mit beobachtendem und zehn WB mit beurteilendem Richtverfahren als Mitglied der Richtergruppetätig war

Nachweis von fünf Einsätzen als Assistent bei der Aufsicht auf demVorbereitungsplatz

  • Nachweis von drei Einsätzen als Assistent beim Wettbewerbs-/Parcoursaufbau
  • Teilnahme an einem mindestens 2-tägigen Vorbereitungslehrgang, welcher der Prüfung unmittelbar vorausgeht

Über die Zulassung entscheidet die LK.

Anforderung

Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

  • Allgemeiner Teil
    • WBO, insbesondere Grundregeln und Richtverfahren, Tierschutz, Sicherheitsaspekte bei der Aufsicht auf dem Platz/Vorbereitungsplatz und im Gelände: gesetzliche Bestimmungen für das Reiten im Gelände und im Straßenverkehr in Bezug auf dort stattfindende Prüfungen/Wettbewerbe (Prüfungsablauf); Bedeutung des Breitensports, u.a. andere Reitweisen
  • Reitlehre
    • Reitlehre im Zusammenhang mit dem Richten von WB der WBO, insbesondere die Ausbildungsskala des Pferdes und des Reiters sowie die Ausrüstung von Pferd und Reiter
  • Praktischer Teil

- Richten mit beurteilendem Richtverfahren von WB/WBO Teil II, 1 und 2, Ziffer 2.1, 2.2 und 2.3
- Richten mit beurteilendem Richtverfahren von WB/WBO Teil II, 2, Ziffer 2.4 und 2.5
- Richten mit beobachtendem Richtverfahren von WB/WBO

Richter Breitensport Fahren

Für die Ausbildung zum Richter Breitensport Fahren sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

(s. Zulassungsvoraussetzung Richter Breitensport Reiten)
Jedoch ist hier der Nachweis zu erbringen, dass der Bewerber
mindestens die Prüfung zum Trainer C – Fahren – bestanden hat und im Besitz des Fahrpasses ist oder
mindestens zwei Platzierungen in kombinierten Prüfungen der Klasse A nachweisen kann und im Besitz des Fahrpasses ist und die Prüfung zum Trainerassistenten Pferdesport/Juleika bestanden hat

  • die Prüfung zum Prüfer Breitensport Fahren bestanden hat und mindestens ein Jahr auf der Prüferliste einer LK geführt wurde, oder
  • mit den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat, und
  • mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt worden ist, innerhalb dieser Zeit an zehn WB mit beobachtendem und zehn WB mit beurteilendem Richtverfahren als Mitglied der Richtergruppe tätig war

Anforderungen

Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

  • Allgemeiner Teil
    • WBO, insbesondere Grundregeln und Richtverfahren, Tierschutz, Sicherheitsaspekte bei der Aufsicht auf dem Platz und im Gelände; gesetzliche Bestimmungen für das Fahren im Gelände und im Straßenverkehr in Bezug zur Prüfungsabnahme/Wettbewerbsablauf; Bedeutung des Breitensports, u.a. andere Anspannungsarten
  • Reitlehre, Fahrlehre
    • Reitlehre und Fahrlehre im Zusammenhang mit dem Richten von WB der WBO, insbesondere die Ausbildungsskala des Pferdes und die Fahrlehre sowie die Ausrüstung von Pferd und Fahrer
  • Praktischer Teil
    • Richten mit beurteilendem Richtverfahren von WB/WBO Teil II, 4, Ziffer 4.1
    • Richten mit beurteilendem Richtverfahren von WB/WBO Teil II, 4, Ziffer 4.2
    • Richten mit beobachtendem Richtverfahren von WB/WBO WB/WBO Teil II, 4, Ziffer 4.1 und 4.2

Richter Breitensport Voltigieren

Für die Ausbildung zum Richter Breitensport Voltigieren sind folgende

Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

(s. Zulassungsvoraussetzung Richter Breitensport Reiten)

Jedoch ist hier der Nachweis zu erbringen, dass der Bewerber

  • mindestens die Prüfung zum Trainer C – Voltigieren – bestanden hat oder
  • im Besitz des VA 4 und des LA 4 ist und die Prüfung zum Trainerassistenten Voltigieren/Juleika bestanden hat
  • die Prüfung zum Prüfer Breitensport bestanden hat und mindestens ein Jahr auf der Prüferliste einer LK geführt wurde, oder
  • mit den von der LK festgelegten Vorbereitungsmaßnahmen zur Aufnahme in die Richterliste teilgenommen hat, und
  • mindestens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Richteranwärterliste der LK geführt worden ist, innerhalb dieser Zeit an zehn WB mit beurteilendem Richtverfahren als Mitglied der Richtergruppe tätig war

Anforderungen
Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

  • Allgemeiner Teil
    • WBO, insbesondere Grundregeln und Richtverfahren, Tierschutz, Sicherheitsaspekte bei der Aufsicht auf dem Platz, Bedeutung des Breitensports
  • Reitlehre, Voltigierlehre
    • Reitlehre und Voltigierlehre im Zusammenhang mit dem Richten von WB der WBO, insbesondere die Ausbildungsskala des Pferdes und des Voltigierers sowie die Ausrüstung von Pferd und Voltigierer
  • Praktischer Teil

- Richten mit beurteilendem Richtverfahren von WB/WBO Teil II, 3
- Richten mit beobachtendem Richtverfahren von WB/WBO

Alle weiteren Informationen zur Richterausbildung finden Sie in der gültigen Ausbildung sund Prüfungs-Ordnung (APO).