Schwunglinie

Parcourschef Reiten

Die Ausbildung zum Richter/Parcourschef Reiten beginnt im Regelfall mit der Tätigkeit als Richter-/Parcourschefanwärter.

Voraussetzung für die Berufung auf die Richter-/Parcourschefanwärterliste ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesund/ oder Anschlussverbände angehört, die Vollendung des 18. Lebensjahres sowie eine Überprüfung der fachlichen und persönlichen Eignung durch die zuständige Landeskommission (LK).
Über die Berufung auf die offizielle Prüfer-/Richter-/Parcourschefliste und die Erteilung einer entsprechenden Lizenz sowie über Höherqualifikation entscheidet die LK u.a. auf der Grundlage der jeweiligen Prüfungsergebnisse.
Der Anerkennungszeitraum beträgt maximal 4 Jahre.
Die zuständige LK muss für die Berufung und Fortschreibung der Lizenz Fortbildungen verbindlich vorschreiben.
Den Inhalt der jeweiligen Fortbildungen legt die ausrichtende LK und bei LK-übergreifenden Fortbildungen die LK gemeinsam mit der DRV fest.
Die Fortschreibung der Anerkennung sowie die Höherqualifikation regelt die LK.

Die Berufung kann nur bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen.

Eingangsseminar für Richter- und Parcourschefanwärter:

Vor Beginn der Ausbildung zum Richter und Parcourschef Reiten und Fahren, Richter Voltigieren ist ein Eingangsseminar zu absolvieren. Die Teilnahme ist für alle Bewerber Pflicht.

  • Im Eingangsseminar ist die fachliche und persönliche Eignung für die angestrebte Ausbildung zum Turniersachverständigen festzustellen. Eingeschlossen ist eine entsprechende Beratung des Bewerbers über Möglichkeiten einer individuellen Richter-/Parcourscheflaufbahn.
  • Die Dauer des Eingangsseminars soll mindestens einen Tag betragen und mit einem abschließenden Test enden. Einzelheiten regelt die zuständige LK auf der Grundlage der entsprechenden Durchführungsbestimmungen.
  • Das Eingangsseminar findet an Fachschulen oder sonstigen Ausbildungsbetrieben, die mit der Ausbildung von Turnierfachleuten betraut sind, statt. Das Ergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden.
  • Unterrichtseinheiten des Eingangsseminars sind nicht auf die Lehrgangsdauer anderer Ausbilderlehrgange anrechenbar

Für die Ausbildung zum Parcourschef Reiten (SM) und Gelände (GL) sind folgende Voraussetzungen notwendig:

Zulassung

Der Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungslehrgang und zur Prüfung ist vom Bewerber an die LK zu richten bzw. von der LK an die FN/DRV.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate
  • Nachweis, dass der Bewerber
    • mit Erfolg an einem Eingangsseminar teilgenommen hat
    • die Prüfung zum Pferdewirt – Fachrichtung Klassische Reitausbildung –oder zum Trainer C – Reiten/Leistungssport – bestanden
      hat oder
    • in Spring- oder Vielseitigkeitsprüfungen Klasse L platziert war
      wenigstens ein Jahr und höchstens 4 Jahre auf der Parcourschefanwärterliste der LK geführt wird und innerhalb dieser Zeit bei
      einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig war. Für die Grundprüfung SM müssen davon
      mindestens fünf Testate bei Parcourschefs mit der Qualifikation SMS und mindestens zwei Testate bei unterschiedlichen
      DRV-Gutachtern erbracht werden. Für die Grundprüfung GL ist eine von der LK festgelegte Zahl von Testate zu erbringen, jedoch mindestens: fünf Testate an drei
      verschiedenen Veranstaltungsorten, davon mindestens je eine Geländepferdeprüfung Klasse L und eine Vielseitigkeitsprüfung
      Klasse L beimindestens zwei verschiedenen DRV-Gutachtern.
  • Teilnahme an einem mindestens 2-tägigen Vorbereitungslehrgang, der derGrundprüfung vorausgeht
  • Inhaber des Goldenen Reiterabzeichens oder vergleichbarer Qualifikationen (mit Empfehlung der/des zuständigen LK/LV), die an einem Eingangsseminar mit Erfolg teilgenommen haben, können zum Vorbereitungslehrgang und anschließenden Prüfung zugelassen werden, wenn sie an einer von der LK festgesetzten Zahl von PLS als Parcourschefassistent tätig waren. Nach bestandener Grundprüfung und der Überprüfung der disziplinspezifischen Aufbauprüfung kann ihnen in ihrer entsprechenden Disziplin direkt die Qualifikation der Klasse SMS zuerteilt werden. Auf diese Sonderzulassung besteht kein Rechtsanspruch.

Über die Zulassung entscheidet die LK.

Es bestehen folgende Möglichkeiten an Zusatz- und Höherqualifikationen:

  • Höherqualifikation VL
  • Springprüfungen Klasse M**/S* (SMS)
  • Springprüfung Klasse S** bis S**** (SS)
  • Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M und S, Geländepferdeprüfungen Klasse M (VS)

Alle weiteren Informationen zur Parcourschefausbildung finden Sie in der gültigen APO, sowie in unseren Richtlinien für Turnierfachleute.