Schwunglinie

Kostenordnung

des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V.

1. Reisekosten
Reisekosten werden nur für Dienstreisen im Rahmen des Haushaltsplanes gewährt. Die Höhe der Reisekostensätze (Tagege ld, Übernachtungsgeld und Kilometergeld bzw. Fahrtkostenerstattung) bestimmt der Vorstand. Im übrigen erfolgt die Berechnung nach den lohnsteuerlichen Richtlinien. Anträge auf Erstattung der Reisekosten werden nur bearbeitet, wenn sie alle für die Berechnung notwendigen Angaben und Belege enthalten. Nebenkosten und besondere Aufwendungen sind grundsätzlich zu belegen und zu begründen. Die Reisekostenabrechnungen sind grundsätzlich binnen 14 Tagen nach Abschluss der Reise der Verbands-Zentrale aufzugeben.

1.1 Reisekosten - ehrenamtliche Gremien
Mitglieder der ehrenamtlichen Gremien können die Erstattung von Reisekosten für die in ihrem Bereich gem. Satzung bzw. Verfahrensordnung festgelegten und einberufenen Sitzungen beanspruchen, soweit sie dort nicht Delegierte sind.

1.2 Reisekosten - Fachausschuß PSVWE - Pferdebetriebe / PSVWE - Mitglieder
Für die Teilnahme an Sitzungen des Fachausschusses sollen in der Regel aus Verbandsmitteln keine Reisekosten erstattet werden, soweit nicht im Einzelfall eine Ausnahme vereinbart wird.

1.3 Reisekosten hauptamtliche Mitarbeiter
Dienstreisen bedürfen der Genehmigung des Geschäftsführers.

1.4 Reisekosten aufgrund Auftrag
Im übrigen kann Erstattung von Reisekosten nur beansprucht werden, soweit ein entsprechender Auftrag vorliegt. Der Auftrag kann nur vom Vorsitzenden erteilt werden.


2. Porto- und Telefonkosten
Die Erstattung von Porto- und Telefonkosten kann grundsätzlich nur beansprucht werden von den Mitgliedern des Vorstandes. Die Kosten sind im einzelnen zu belegen. Eine Pauschalierung der Auslagen bedarf der Zustimmung des Vorstandes.
 

3. Sonstige Kosten
Sonstige Kosten werden grundsätzlich nicht erstattet, insbesondere nicht solche Kosten, die durch Inanspruchnahme der personellen und bürotechnischen Einrichtungen der Verbandszentrale vermieden werden können. Beschlossen vom Vorstand am 8.Mai 1996