Schwunglinie

Ehrenordnung

Bestimmungen

über die Verleihung von Auszeichnungen

durch den Pferdesportverband Weser-Ems e.V.

 

I. Treuenadel
Eine Treuenadel in Form des Weser-Ems Wappens mit Lorbeerkranz. Sie wird als
Anstecknadel verliehen. Bei der Treuenadel für mind. 25jährige Mitgliedschaft erhält der
Ausgezeichnete eine Besitzurkunde.
Die Treuenadel kann vergeben werden
a) als Dankeschön für Einsatz u./o. Treue im bzw. zum Pferdesport
b) für mind. 25jährige Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein in Weser-Ems
Die Kosten für die Treuenadel trägt der Verein, der die Ehrung beantragt.
Ehrennadel der Kommission

II. Ehrennadel
Eine Ehrennadel in Form eines Hufeisens, in das ein "WE" als Zeichen von Weser-Ems
eingelegt ist. Sie wird als Anstecknadel verliehen. Gleichzeitig erhält der Ausgezeichnete
eine Besitzurkunde.
Die Nadel kann vergeben werden in
⇒ Silber
für mehrjährige besondere Verdienste des zu Ehrenden um den Pferdesport
mindestens auf Bezirksebene.
⇒ Gold
für mehrjährige besondere Verdienste des zu Ehrenden um den Pferdesport
mindestens auf Verbandsebene.
Die Kosten für die Ehrennadel trägt der Verein, der den Antrag auf Ehrung stellt.

III. Ehrennadel mit Lorbeerkranz
Eine Ehrennadel in Gold, bestehend aus einem "WE" als Zeichen für Weser-Ems, das von
einem Lorbeerkranz in Form eines Hufeisens umgeben ist. Sie wird als Anstecknadel
verliehen. Gleichzeitig erhält der Ausgezeichnete eine Besitzurkunde.
Diese Auszeichnung wird verliehen für langjährige, hervorragende Verdienste um die
Förderung der Reiterei, die über den Einzelverein hinausgehend und besonders
fruchtbringend für den Gesamtverband waren.
Die Kosten für die Ehrennadel trägt der Verein, dem der zu Ehrende angehört.
Der Antrag zur Verleihung obiger Auszeichnungen muss schriftlich von dem Verein, dem der
Auszuzeichnende angehört, bei der Geschäftsstelle des Pferdesport-verbandes Weser-Ems
e.V. über den zuständigen Kreisverbandsvorsitzenden gestellt werden. Der Antrag muss die
Befürwortung des Kreisverbandsvorsitzenden enthalten.

IV. Große Medaille des Verbandes
Die Große Medaille wird ausschließlich an Personen verliehen, die sich um die Reiterei auf
Verbands-, Landes- oder Bundesebene hochverdient gemacht haben.
Ein Vorschlag für die Verleihung kann nur von einem Vorstandsmitglied des Verbandes oder
von der Geschäftsstelle an den Vorstand gerichtet werden. Ein besonders strenger Maßstab
ist bei der Zuerkennung der Medaille anzulegen.
Der Vorstand des Verbandes entscheidet allein über eine Verleihung, die nur erfolgen darf,
wenn bei der Abstimmung im Vorstand nicht mehr als eine Gegenstimme abgegeben wurde.
Mit der Verleihung der Großen Medaille erhält der Auszuzeichnende eine
Verleihungsurkunde und eine Anstecknadel.
Die Kosten für die Große Medaille übernimmt der Verband.

V. St. - Georg - Plakette
Diese Plakette bleibt ausschließlich für die Auszeichnung aktiver Reiter und Ausbilder
vorbehalten.
Der Antrag auf Verleihung muss schriftlich vom Kreisverbandsvorsitzenden beim
Pferdesportverband Weser-Ems e.V. gestellt werden. Eine Einreichung des schriftlichen
Antrages von dem Verein, dem der Auszuzeichnende angehört, ist möglich, wenn der
zuständige Kreisverbandsvorsitzende den Antrag befürwortet.
Die Entscheidung über die Verleihung trifft allein der Vorstand des Verbandes.
Eine besondere Besitzurkunde wird nicht verliehen. Auf der Rückseite der Plakette wird die
Verleihungsurkunde angebracht.
Da die Plakette zerbrechlich ist, kann ein Versand nicht erfolgen.

VI. Leistungsnadel des Verbandes
Empfangsberechtigt sind die Gewinner einer Welt-, Europa- oder Deutschen Meister-schaft
im Reiten, Fahren und Voltigieren, sowie Aktive, die diesen gleichgestellte Leistungen im
Reiten oder Fahren oder Voltigieren erzielen.
Vorbedingung zur Verleihung ist weiter, dass der Nachweis erbracht wird, dass der
Auszuzeichnende Stammmitglied eines Vereins ist, der dem Pferdesportverband Weser-Ems
e.V. angeschlossen ist..
Beschlossen vom Vorstand des Verbandes am 3.3.1997

VII. Vereinsjubiläen
Der Vorstand des PSVWE hat bei seiner Sitzung am 23. April 2007 einstimmig folgende
Regelung im Zusammenhang mit Vereinsjubiläen beschlossen, die zum 1. Mai 2007 gültig
wird. Pferdesportvereine, die dem PSVWE angeschlossen sind und das Jubiläum dem PSVWE
melden, erhalten vom PSVWE
Bei 50 Jahren Standartennagel und 100,- Euro
Bei 75 Jahren Standartennagel und 150,- Euro
Bei 100 Jahren Standartennagel und 200,- Euro
Bei 125 Jahren Standartennagel und 250,- Euro
Bei 150 Jahren Standartennagel und 300,- Euro
Der Standartennagel wird mit folgendem Text versehen: „Zum ??. Vereinsjubiläum vom PSVWE“.
Vechta, den 24. April 2007