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Besondere Bestimmungen

Besondere Bestimmungen 2024 der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in Weser-Ems

Die Landeskommission behält es sich vor kurzfristig die Besonderen Bestimmungen 2024, den aktuellen Vorordnungen zur Eindämmung der Corona- Pandemie oder anderer Krankheiten und Tierseuchen des Land Niedersachsen bzw. der Landkreise im Verbandsgebiet anzupassen. Entsprechende Änderungen werden im PSVWE- APP und auf www.psvwe.de bekannt gegeben.

§ 1 Zuständigkeit

Die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen (LK) ist nach der Satzung des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. (PSVWE) für die Leistungsprüfungsordnung (LPO), Wettbewerbsordnung (WBO) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) festgelegten Aufgaben zuständig und verantwortlich.

Sitz der Geschäftsstelle: Heidewinkel 8,

                                    49377 Vechta,

                                    Tel.: 04441/9140-0,

                                    Fax.: 04441/9140-17,

                                    e-Mail: info@psvwe.de,

                                    Internet: www.psvwe.de .

§ 2 Ordnungsmaßnahmen, Gebühren

1. Wer gegen die LPO, die WBO, die APO oder die Besonderen Bestimmungen 2023 verstößt, wird von der LK Weser-Ems mit einer Ordnungsmaßnahme belegt. Grundsätzlich wird jede Ordnungsmaßnahme von EUR 50,00 aufwärts und jede zeitliche Sperre über den Rahmen einer Pferdeleistungsschau (PLS) / Breitensportliche Veranstaltung (BV) hinaus im offiziellen Organ („PSVWE-APP“) veröffentlicht, sobald sie rechtskräftig geworden ist.

2. Für die Bearbeitung und Genehmigung der Ausschreibungen, sowie die Beaufsichtigung und Überwachung der PLS, der BV und Sonderprüfungen gilt die Gebührenordnung des PSVWE.

3. Falls eine erklärte Startbereitschaft nicht vor Prüfungsbeginn abgemeldet worden ist, kann der Veranstalter ein Bußgeld in Höhe von EUR 30,00 erheben.

4. Für Nachnennungen in Wettbewerben (nur WBO!) kann der Veranstalter als Bearbeitungsgebühr den doppelten Einsatz vom Teilnehmer fordern.

§ 3 Nichtzahlung von Turniergebühren

1. In Ergänzung zu § 26 wird bei Nichtbezahlung der dort aufgeführten Gebühren wie Nenn-, Start- und Stallgeld sowie Einsatz (nach erfolgloser zweimaliger Mahnung der Außenstände durch den Veranstalter und Abtretung des Vorgangs an die LK) wie folgt verfahren:

              a. Sofern ein Teilnehmer diese Gebühren zum ersten Mal nicht bezahlt, erfolgt eine schriftliche Verwarnung in Form einer Ordnungsmaßnahme und der Verpflichtung der Zahlung der noch ausstehenden          

                 Gebühren zuzüglich einer Mahnpauschale von 45€ (Fristsetzung von 2 Wochen)

              b. Sofern der Teilnehmer daraufhin oder zum zweiten Mal die Gebühren nicht bezahlt, wird eine Ordnungsmaßnahme von 150 € einschließlich Ausschluss vom Turniersport verhängt mit der Aufforderung, die

              Außenstände unverzüglich zu begleichen

§ 4 Veranstaltungsformen

1. Pferdeleistungsschauen (PLS) werden in der Leistungsprüfungsordnung (LPO) geregelt. Die Prüfungen anlässlich einer PLS werden als Leistungsprüfung (LP) bezeichnet.

2. Breitensportliche Veranstaltungen (BV) werden in der Wettbewerbsordnung (WBO) geregelt. Die Prüfungen anlässlich einer BV werden als Wettbewerb (WB) bezeichnet.

3. Wird auf der Veranstaltung neben den WB eine oder mehrere LP ausgeschrieben, so gilt die Veranstaltung als PLS und es müssen die Rahmenbedingungen (Sanitätsdienst, Tierarzt, Aufsicht Vorbereitungsplatz, Impfbestimmungen, etc.) der LPO erfüllt werden.

4. Auf gemischten Turnieren können reine WBO – Tage ausgeschrieben werden. Voraussetzung hierfür ist eine ausdrückliche Bekanntmachung in der Ausschreibung, damit die Teilnehmer im Vorfeld über das angewandte Reglement informiert sind. An diesem Tag gelten dann die Regeln der WBO (Impfung, Tierarzt, etc.) An diesem Tag dürfen keine Prüfungen gem. LPO durchgeführt werden. Beispiel: samstags LPO-Prüfungen, sonntags WBOWettbewerbe

5. Im Rahmen einer PLS (Springen / Dressur / Vielseitigkeit / Fahren / Voltigieren) können WB nach der WBO durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Veröffentlichung der WB im Verbandsorgan („PSVWE-APP“) zwingend vorgeschrieben und es wird die der Ausbildungs- und Förderungsbeitrag von EUR 1,50 pro Startplatz fällig.

6. Orientierungs- und Wanderritte / Orientierungs- und Wanderfahrten und Jagden / Jagdritte sind gebührenfrei zu genehmigen. 2

7. WB bis einschließlich der Kl. L analog LPO können für besonders definierte, von dem LV/LK genehmigte Teilnehmerkreise (z.B. Studenten, Tierärzte, Pferderassen,…) ausgeschrieben werden. Für Vereinsvergleichsveranstaltungen (Reitertage / Fahrertage / Voltigiertage) gelten § 8

8. Reitertage / Fahrertage / Voltigiertage sind Vereinsvergleichsveranstaltungen, die von Vereinen oder PSVWE Pferdebetrieben in Weser-Ems durchgeführt werden können.

       8.1. Die Ausschreibungen bedürfen der Genehmigung der LK.

       8.2. Diese Veranstaltungen dürfen grundsätzlich den Zeitraum von zwei Kalendertagen nicht überschreiten.

       8.3. An diesen Veranstaltungen sind außer den Mitgliedern des veranstaltenden Vereins bzw. Pferdebetriebes auch Mitglieder von höchstens 9 weiteren Vereinen u./od. Pferdebetrieben teilnahmeberechtigt.

       8.4. Der Veranstalter muss wenigsten einen anerkannten Richter einsetzen und der LK Weser-Ems benennen. Dieser ist mit dem Veranstalter für einen fairen, sportlichen und tierschutzgerechten Ablauf

             verantwortlich.

       8.5. Der Parcoursaufbau und die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz können durch einen Ausbilder mit gültiger Lizenz erfolgen.

       8.6. Die Wettbewerbe dürfen beim Reiten die Kl. L, beim Fahren die Kl. A und beim Voltigieren die Anforderungen der Kl. A (Gruppen / EVO) grundsätzlich nicht überschreiten. Bei Voltigiertagen muss der

              Longenführer mind. im Besitz des LA 5 / LA 5V (alt DLA IV) sein oder einen Longenführerausweis (FN-Jahresturnierlizenz) nachweisen können.

      8.7. Die erzielten Erfolge von Reitern, Fahrern, Voltigierern und Pferden werden nicht registriert. Die Vergabe von Geldpreisen ist nicht statthaft. Andenken und / oder Schleifen können vergeben werden.

            Der Einsatz pro Prüfung darf nicht mehr als EUR 7,50 betragen.

§ 5 Terminanmeldung, Genehmigung, Veröffentlichung, Richtereinsatz, Zeiteinteilung und Ergebnisrückmeldung

1. Alle Termine und Ausschreibungen von PLS und BV müssen von der LK Weser-Ems genehmigt werden. Bei der FN sind über die LK Weser-Ems die Termine spätestens bis zum 1. August des Vorjahres für internationale PLS, spätestens bis zum 1. November des Vorjahres für PLS mit Prfg. der Kl. M** und höher zu beantragen. Bei der LK Weser-Ems sind die Termine spätestens bis zum 1. Dezember des Vorjahres für alle anderen PLS auf den vorgeschriebenen Formularen einzureichen. Termine für BV, die nicht veröffentlicht werden sollen, müssen mindestens 6 Wochen vor Nennungsschluss angemeldet und eingereicht werden, damit die Termine im Terminkalender veröffentlicht werden können. Bei Veröffentlichung der Ausschreibung in der PSVWE- APP muss die Ausschreibung laut Termintabelle eingereicht werden.

2. Grundsätzlich sollen die Ausschreibungen via der Verbandsoftware „VERA“ eingereicht werden! Das Programm wird den Veranstaltern kostenlos zur Verfügung gestellt. Veranstalter, die die Software „VERA“ nutzen bekommen 25,00 € bei Veröffentlichung gutgeschrieben.

3. Das Richten Reiten / Parcoursaufbau Reiten und die Teilnahme an LP bei derselben PLS sind unzulässig. Es werden keine Ausnahmen gewährt, auch nicht für Richteranwärter, die Testate sammeln möchte. Pro Prüfung kann nur ein Nachwuchsrichter oder Kandidat zur Höherstufung Testate sammeln. Zur Koordination muss der jeweilige Nachwuchsrichter bzw. Kandidat zur Höherstufung sich beim Veranstalter und LK- Beauftragten im Vorfeld der PLS melden

4. Bewerbungen für die Meisterschaften (Weser-Ems-Meisterschaften, Goldene Schärpe, etc.) und Qualifikationen zum Bundeschampionat müssen bis einschließlich dem 1. September des Vorjahres bei der Geschäftsstelle des Pferdesportverbandes Weser-Ems eingereicht werden.

5. Bei Qualifikationen zum Bundeschampionat (Dressur / Springen) müssen die aktuellen Anforderungen in den Qualifikationsprüfungen und Bestimmungen für die Qualifikationen zum Finale der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (siehe Kalenderveröffentlichung FN oder www.psvwe.de) berücksichtigt werden, sowie wenigstens drei erfahrene Richter (mind. SM / DM) eingesetzt werden, wobei zwei Richter auf der Richterliste der LK Weser-Ems und ein Richter auf der Richterliste einer benachbarten LK geführt werden muss

6. Pferdebetriebe, die dem Pferdesportverband Weser-Ems angeschlossen sind, dürfen BV durchführen. Diesen Betrieben wird dringend empfohlen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

7. Später angemeldete Termine (PLS) können nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die LK Weser-Ems die Veranstalter, die einen ordnungsgemäß angemeldeten Termin genehmigt erhalten haben, befragt, ob sie Einspruch erheben. Die zusätzlichen Verwaltungskosten gehen zu Lasten des angemeldeten Vereins (Mindestbetrag: EUR 50,00).

8. Alle Ausschreibungen einschließlich nachträglichen Ergänzungen von PLS (Dressur / Springen / Vielseitigkeit / Fahren / Voltigieren) müssen im offiziellen Verbandsorgan, in der „PSVWE- APP“, und auf „FN-Neon“ veröffentlicht werden.

9. Mit der Einreichung der Ausschreibung bei der LK zum Zwecke der Genehmigung überträgt der Veranstalter die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dieser Ausschreibung auf den Pferdesportverband Weser-Ems e.V.. Demgemäß darf der Veranstalter bis zu Veröffentlichung dieser Ausschreibung im offiziellen Verbandsorgan der „PSVWE- APP“ 3 die Ausschreibung oder deren Inhalt weder anderweitig veröffentlichen, vervielfältigen oder sonst wie verwerten. Danach kann der Veranstalter den Inhalt der Ausschreibung für Werbezwecke für seine Veranstaltung nutzen.

10. Auf BV muss mindestens ein Trainer mit gültiger Lizenz als Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz eingesetzt werden.

11. Mindestens ein Trainer mit gültiger Lizenz muss bei BV die Verantwortung für den Parcoursaufbau gemeinsam mit dem amtierenden Richter / übernehmen.

12. Auf dem Vorbereitungsplatz einer PLS ist ein anerkannter Richter (Richter Vorbereitungsplatz oder mind. DL / SL oder FA, Voltigieren siehe LPO) einzusetzen. Laut LPO muss der Veranstalter für die Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz einen festen / überdachten Platz einrichten.

13. Nicht genehmigte Veranstaltungen ziehen Ordnungsmaßnahmen gegen Veranstalter, Reiter, Fahrer, Voltigierer, Richter und Parcourschefs nach sich.

14. Der LK Weser-Ems ist 8 Tage vor Beginn der Veranstaltung (PLS) eine Zeiteinteilung zuzuschicken, aus der die Nennungszahlen, die eingesetzten Richter einschließlich Vornamens, Nachname und Richterqualifikationen sowie die Einteilung der Richter inkl. der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz zu entnehmen ist. Andernfalls wird ein Bußgeld von EUR 80,00 pro Veranstaltungstag verhängt. Die Zeiteinteilung ist per E-Mail an ergebnisse@psvwe.de zu senden.

15. Der LK Weser-Ems ist 8 Tage vor der Veranstaltung (BV) eine Zeiteinteilung zuzuschicken, aus der die Nennungszahlen und die Einteilung der Richter / Prüfer Breitensport inkl. der Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz zu entnehmen ist.

16. Nach der Veranstaltung von PLS (einschließlich der WB) sind durch den Veranstalter der LK Weser-Ems innerhalb von 7 Tagen die Daten der Veranstaltung mit der auf TORIS oder Voris „ausgelagerten Veranstaltung“ zuzusenden (ergebnisse@psvwe.de). Nach der Veranstaltung von BV sind durch den Veranstalter der LK Weser-Ems die Ergebnisse innerhalb von 7 Tagen zuzusenden. Die Vorlage der Daten wird möglichst digital gewünscht (ergebnisse@psvwe.de).

17. Bei PLS mit Springprüfungen der Kl. S* und höher ist ein Parcourschef mit der Qualifikation SS und mindestens ein Parcourschef mit der Qualifikation SL erforderlich. Bei PLS mit Springprüfungen der Kl. M** ist ein Parcourschef mit der Qualifikation SM** und mind. ein Parcourschefanwärter erforderlich. Bei allen anderen PLS mit Springprüfungen der Kl. E bis M* ist ein Parcourschef mit der jeweiligen Qualifikation erforderlich und eine mit dem Parcourschef abzustimmende fachkundige Person als Parcourschefassistent (Trainer, Springreiter, etc.) erforderlich.

18. Regelungen zu maximalen Nennzahlen (NeOn Max)

      18.1.Regionale Eingrenzung der Teilnehmer

      18.2. In Basis- und Aufbauprüfungen und Late Entry-Veranstaltungen mindestens ein sportfachliches Handicap verwenden, hier ist das Pferdealter allein nicht ausreichend.

     18.3. In allen LP (Basis- und Aufbauprüfungen sowie Late Entry- Veranstaltungen ausgenommen / siehe 17.2) müssen mindestens zwei sportfachliche Handicaps verwendet werden.

             Folgende Eingrenzungen sind grundsätzlich möglich:

             • Nur einzelne Leistungsklassen zulassen

             • Maximal ein oder zwei Startplätze pro Teilnehmer

             • Vorerfolge von Reiter und/ oder Pferd

            • Begrenzung von Ranglistenpunkten, hier jedoch nur eine sportlich realistische Einschränkung. 

            • Unsportliche Handicaps werden nicht akzeptiert.

    18.4. In allen LP sind mindestens 40 Startplätze auszuschreiben.

    18.5.Ab Klasse M** sind keine sportfachlichen Handicaps notwendig.

§ 6 Abfassung der Ausschreibung:

1. In der Ausschreibung („PSVWE- APP“) werden die Turnierfachleute veröffentlicht, deshalb müssen mit Einreichung der Ausschreibung die Richter, Parcourschefs und ggf. der Technische Delegierte benannt werden. Änderungen der Meldung der Turnierfachleute müssen zeitnah der Geschäftsstelle bekannt geben werden.

2. Einheitlich findet im ganzen Verbandsgebiet 18 Tage (2,5 Wochen) gerechnet ab dem Sonntag (Veranstaltungswochenende) um 19.00 Uhr vor der PLS der Nennungsschluss statt. Ausnahme bei Late Entry Turnieren und Veranstaltungen unter der Woche.

3. Wird eine räumliche Abgrenzung der Teilnehmerkreise vorgenommen, so ist darauf zu achten, dass für LP der Kl. EM* mindestens 6 Vereine und für LP der Kl. M** bis S* mind. der Bereich eines Bezirksverbandes im Verbandsgebiet des PSVWE eingeladen wird. Für LP ab Kl. S** müssen grundsätzlich alle Vereine des Pferdesportverband WeserEms eingeladen werden.

4. Geldpreisauszahlung (§ 25 LPO) In LP Kl. E – M** (Dressur- und Springprüfungen) sind mindestens 50% des Geldpreises auszuschütten.

5. Bei Clear- Round-Springen und Gewöhnungs- Spring- LP nach Clear- Round- Richtverfahren wird generell kein Geldpreis ausgeschüttet, außer es wird in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen. 4

6. Die Einladung von bis zu 20 Einzelreitern bzw. -fahrern oder -voltigierern je PLS bzw. BV ist möglich, sofern dies in der Ausschreibung ausdrücklich ausgeführt ist.

7. LP ausschließlich für Junioren / Junge Reiter sowie reine Ponyprüfungen dürfen an Werktagen (Ausnahme Schulferien Nds.) nur nach 14.00 Uhr durchgeführt werden. WB für Teilnehmer bis 18 Jahren dürfen an Wochentagen (Ausnahme Schulferien Nds.) nicht vor 17.00 Uhr beginnen.

8. In Dressur- und Hindernisfahr- LP der Kl. A dürfen Großpferde und Ponys zusammen zugelassen werden.

9. Die LK Weser-Ems ist berechtigt, die Genehmigung von Ausschreibungen zu verweigern, die nach ihrer Auffassung als unsportlich anzusehen sind.

10. Der Einsatz für WB (WBO) darf 11,00 € nicht übersteigen.

Bei Voltigierwettbewerben (WBO), wie folgt

WBO- Gruppen

max.

30,00 €

WBO- Einzel

max.

10,00 €

WBO- Doppel

max.

15,00 €

Voltigierpferdewettbewerb/Voltigierpferdeeignung

max.

15,00 €

Holzpferd-/ Movie-Gruppe

max.

30,00 €

Holzpferd-/ Movie Duo

max.

15,00 €

Holzpferd-/ Movie Einzel

max.

10,00 €

11. In der Ausschreibung kann der Veranstalter für eine besondere Personengruppe (z.B. Stammmitglieder seines Vereins) folgende Handicaps im Rahmen der zulässigen Grenzen der LPO / LK- Bestimmungen aufheben bzw. ergänzen:

- Begrenzung der Startplätze pro Teilnehmer und Prüfungen.

- Mindesterfolge Pferd und Teilnehmer

- Gegenseitiger Ausschluss von Prüfungen

- Zulassung niedriger Leistungsklassen

§ 7 Arzt, Tierarzt, Hufschmied, Medikations- und Pferdekontrollen

1. Der Veranstalter von PLS ohne Geländeprüfungen (Reiten und Fahren) hat mindestens für die Rufbereitschaft eines Tierarztes zu sorgen. Bei LP Gelände (Reiten und Fahren) ist die Anwesenheit eines Tierarztes vorgeschrieben.

2. Die sanitätsdienstliche Versorgung bei BV muss durch mindestens einen Rettungssanitäter und einer zweiten Person als Assistenzpersonal mit medizinischer Fachausbildung und die schnellste Einsatzbereitschaft eines verantwortlichen Arztes oder Rettungsassistenten gewährleistet sein.

3. Die sanitätsdienstliche Versorgung beim RT / FT / VT liegt in der Verantwortung des Veranstalters. Die LK Weser-Ems empfiehlt den Einsatz eines Sanitätsdienstes analog § 7.2.

4. Dem Veranstalter von BV wird von der LK empfohlen, mindestens für die Rufbereitschaft eines Tierarztes zu sorgen.

5. Bei jeder PLS sind auf Veranlassung des LK- Beauftragten mindestens 10 Pferde / Ponys (Voltigieren mindestens 3 Pferde / Ponys) durch den aufsichtführenden Richter und einen Tierarzt gem. den 2 Durchführungsbestimmungen zu § 67 LPO zu überprüfen. Über den Umfang der Überprüfung und dessen Ergebnis ist der LK Weser-Ems Meldung zu machen.

6. Bei Vielseitigkeits- LP, Teilprüfung Gelände ist die Anwesenheit eines Hufschmieds vorgeschrieben. Bei Gelände- LP Fahren ist die Anwesenheit bzw. schnellste Einsatzbereitschaft eines Hufschmiedes (max. 30 min) vorgeschrieben. Bei allen sonstigen LP ist die Anwesenheit / Rufbereitschaft eines Hufschmieds nicht vorgesehen. Dieser Sachverhalt muss allerdings in der Ausschreibung bekannt geben werden.

§ 8 Prüfungsdurchführung

1. In Dressurprüfungen der Kl. E und A sind die Ritte durch die Richter mündlich oder schriftlich anhand der Leitfäden zu kommentieren.

2. Bei WB und LP bis einschließlich der Kl. A gibt die LK den Veranstaltern die Empfehlung im Falle der Teilung einer Prüfung bzw. eines Wettbewerbs ggf. eine Abteilung für Reiter (Jungen / Männer) zu bilden.

3. Ponyausgleich §504 ist verpflichtend!

§ 9 Bestimmungen für Pony- WB und LP (ausgenommen Voltigieren)

1. Für die Teilnahme an WB ist für alle Ponys eine Größenfeststellung gem. LPO §16,5 vorgeschrieben, die im Equidenpass vermerkt wird. Das Pferdestammbuch Weser-Ems e.V. führt im Auftrag der LK Weser-Ems Größenfeststellungen gem. LPO Durchführungsbestimmungen zu § 16,5 aus.

2. In Pony- LP (außer in Fahrprüfungen, Basis- und Aufbauprüfungen) sind Junioren zugelassen, die im laufenden Kalenderjahr höchsten 16 Jahre alt werden. 

§ 10 Stilspringprüfungen, Dressurreiterprüfungen

1. In Dressurreiterprüfungen ist ein/e Reiter(in) mit bis zu 2 Pferden / Ponys startberechtigt

2. Stilspringprüfungen ist ein/e Reiter(in) mit bis zu 3 Pferden / Ponys startberechtigt.

§ 11 Vereinszugehörigkeit, Stammmitgliedschaft, Startberechtigung

1. Jeder Pferdesportler muss für einen Verein eine Stammmitgliedschaft erklären. Der Pferdesportler ist in LP / BW nur für diesen Verein startberechtigt.

2. Bei BV können auch Pferdesportler zugelassen werden, die keinem Sportverein in Niedersachsen angehören. Diese Reiter müssen über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen oder der Veranstalter muss für diesen Personenkreis eine gesonderte Haftpflichtversicherung abschließen, da der Sportversicherungsvertrag des LSB Niedersachsen hier nicht greift.

Sonderregelungen

1. Angehörige der Sportschule der Bundeswehr sind bei Zustimmung des Veranstalters in LP startberechtigt.

2. In Basis- und Aufbauprüfungen für Ponys sind Reiter aus Hannover / Bremen, Westfalen und Weser-Ems startberechtigt, wenn die Ausschreibung dies nicht ausdrücklich ausschließt.

3. Mitglieder des S- und D- Kaders 2024 des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. sowie des C-Kaders, die Stammmitglied eines Vereins in Weser-Ems sind, erhalten unabhängig von ihrer Stammmitgliedschaft, ohne Altersbegrenzung von Reiter und Pferd und ohne die verlangten Mindesterfolge in Leistungsprüfungen der Kl. M und S auf Antrag der Koordinatoren und in Abstimmung mit den Veranstaltern eine Startgenehmigung der LK Weser-Ems.

4. Reiter der LK S1 sind in Springprüfungen der Kl. M** und höher zugelassen, sofern die Startberechtigung für die LK S2 gegeben ist. In Springprüfungen der Kl. M* gilt diese Regelung nur mit Pferden, die noch nicht in Kl. M* oder höher platziert sind.

5. Reiter der LK D1 sind in Dressurprüfungen der Kl. M** und höher zugelassen, sofern die Startberechtigung für LK D2 gegeben ist. In Dressurprüfungen der Kl. M* gilt diese Regelung nur mit Pferden, die noch nicht in Kl. M* oder höher platziert sind.

§ 12 Teilnahmebeschränkung von Pferden und Ponys

1. Die Teilnahmeberechtigung je Pferd / Pony auf PLS ist beschränkt auf 3 Starts/Tag. Ab LP der Kl. M** max. 2 Starts pro Tag / LP. Bei Voltigiertagen/Voltigier-WB max. 4 Starts/Tag, davon max. 2 Starts in Galoppwettbewerben.

Ausnahme: Kombinierte Dressur / Springprüfung gem. LPO § 810-834 gilt als 1 Start.

2. Die Pferdehandicaps in den Ausschreibungen bzw. LP oder WB gelten für alle Pferde / Ponys. Einzelne Personen (z.B. Mitglieder des veranstaltenden Vereins) können davon nicht befreit werden.

Bestimmungen für Voltigierturniere (Volt)

§ 13 Teilnahmeberechtigung

1. In den Leistungsklassen (Gruppen E-S und Junior / EVO L-S) müssen die Voltigierer eine gültige FNJahresturnierlizenz und die Longenführer eine gültige FN-Jahresturnierlizenz besitzen. Ein evtl. Aufstieg (LK) in der lfd. Saison muss bei der FN beantragt bzw. gemeldet werden.

2. Als Einstieg in den Wettkampfsport ist für Nachwuchsgruppen die Klasse N und für – EVO die Kl. A bzw. E eingeführt worden. In diesen Klassen (A/E-EVO und N-Gruppen) ist ein Leistungsnachweis der LK Weser-Ems zu führen. Gruppen- und Einzelvoltigierer sind bei Erfüllung der Anforderungen auch direkt in LK E, A bzw. L (Gruppen) oder LK L (Einzelvoltigierer) startberechtigt.

3. Voltigierer mit Handicap unterliegen nicht der Altersbegrenzung. Das Ein-/Auslaufen u./o. der Aufsprung ist in der Gangart freigestellt.

4. Die Durchführungsbestimmungen für Wettkämpfe der N-Gruppen und E-/A- Einzelvoltigierer sind im Anhang dieser Bestimmungen aufgeführt.

5. Auf Antrag des Koordinators / FB und in Abstimmung mit dem Veranstalter kann bei einer Voltigier-PLS das Technikprogramm ausgeschrieben werden.

6. Voltigierpferde dürfen während der Veranstaltung nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen longiert oder in korrekter Ausführung gem. LPO § 68.I und II (beliebiger, zweckmäßiger Reitanzug und Reitkappe/-helm) geritten werden.

7. Bei WB mit beurteilendem Richtverfahren wird zusätzlich eine Pferdenote vergeben. Vor dem Anlaufen des ersten Voltigierers ist das Pferd bis zur Startfreigabe durch den Richter bei A im Trab auf dem Zirkel vorzustellen. Der „Countdown“ entfällt bei Voltigier-WB. Weiterhin ist gem. LPO § 203 ein „Alternatives Auslaufen“ sowie „FriendlyHorse“-Regelung statthaft, sofern es in der Ausschreibung festgelegt ist. “Friendly-Horse“-Regelung nur dann, wenn es sinnvoll ist und auf dem Vorbereitungsplatz nicht zu Behinderungen kommt. 6

8. Siegerehrungen sind zeitnah nach Beendigung der Prüfung durchzuführen, mindestens jedoch 3 Siegerehrungen/Veranstaltungstag bis 8 Std. Dauer (ausgenommen Meisterschaften).

9. Bei getrennter Durchführung von Pflicht und Kür (bzw. Technikprogramm) sollte der 2. Durchgang (Kür/Technikprogramm) zeitlich unmittelbar folgen (ausgen. Meisterschaften).

10. Bei Prüfungen/WB mit unterschiedlichen Anforderungen in Pflicht/Kür ist eine Zusammenlegung nicht gestattet.

11. Alle Vo. WB dürfen auf der linken oder rechten Hand ausgeführt werden. Bei Galopp- WB im jeweiligen Handgalopp.

12. EV- / Gruppen- / Doppel- Vo. dürfen in einem VO.-WB nur einmal starten. Ein Gruppenvoltigierer darf auf einem WBO – WB nur in einem Gruppen- WB starten (analog LPO § 65,3). Holzpferdeprüfungen sind hiervon ausgeschlossen.

13. Bei WBO-WB muss der Longenführer mind. im Besitz des LA 5 (Prüfung bis 2019) / LA 5V (alt DLA IV) sein oder die Jahresturnierlizenz Longenführer nachweisen können.

14. Die Bewertung in allen Vo.-WB mit Galopp und Platzierung erfolgt mit 2 Richtern im gemeinsamen oder getrennten Richtverfahren oder 1 Vo.-Richter/Vo.-Richter Breitensport + 1RA im gemeinsamen Richtverfahren. Bei reinen Schritt Vo.-WB, Bock-/Holzpferd- oder Movie-WB ist ein Vo.-Richter/Vo.-Richter Breitensport zulässig.

15. Bei reinen Schritt WB wird nur eine Pferdenote vergeben.

16. Aufsicht auf dem Vorbereitungsplatz mind. Trainer C mit Fortbildungsnachweis für Vorbereitungsplatz Voltigieren.

17. Eine Beschreibung zum "Gesamteindruck" und "Stützabgang" ist unter PSVWE veröffentlicht.


E. Bestimmungen für Sonderprüfungen

§ 14 Sonderprüfung für das Abzeichen im Pferdesport gem. APO Abschnitt D

Es gelten die Bestimmungen der APO mit folgenden Ergänzungen:

1. Der Prüfungstermin muss rechtzeitig (spätestens 21 Tage vor der Prüfung) bei der LK Weser-Ems schriftlich beantragt werden. Prüfungen, die ohne schriftliche Genehmigung der LK Weser-Ems abgehalten werden, können nicht anerkannt werden und sind ungültig.

2. Die Lehrgangsleiter von Abzeichenmaßnahmen müssen über die folgende Fortbildungsnachweise verfügen: - Trainer C, B, A mit gültiger Trainerlizenz des DOSB und aktuellem Aus- und Fortbildungsnachweis APO - Pferdewirte mit gültiger Trainerlizenz des DOSB oder gültigem Fortbildungsnachweis der BBR oder Pferdewirtschaftsmeister oder Richter, die auf Richterliste der LK Weser-Ems geführt werden.

3. Die Prüfer für Sonderprüfungen werden von der LK Weser-Ems bestellt. Soweit die APO als Prüfer Trainer verlangt, müssen diese eine gültige LSB Lizenz besitzen. Soweit die APO als Prüfer Richter verlangt, müssen diese mind. die Qualifikation DL u. SL, FA bzw. VoE haben. Bei den Reit-, Fahr-, Voltigier- und Longierabzeichen kann ein Prüfer durch den Veranstalter benannt werden, der andere Richter wird durch die LK Weser-Ems benannt. Der Pferdeführerschein Umgang und Pferdeführerschein Reiten kann ausschließlich von Richtern mit mind. der Qualifikation DL / SL / FA / VoE und/oder Richter Breitensport abgenommen werden.

4. Die Richter sind gemeinsam mit dem Veranstalter für regelkonforme Durchführung nach gültiger APO verantwortlich.

5. Der Richter darf im eigenen Verein nicht tätig werden. Des Weiteren ist einer in der Person der Richter begründeten Besorgnis der Befangenheit Sorge zu tragen

6. Die Zahl der Teilnehmer pro Halbtag (ca. 4 Std.) ist begrenzt beim Pferdeführerschein Umgang und den Abzeichen: - auf 30 Pferdeführerschein Umgang oder 20 Abzeichen oder 20 Kombinierten (z.B. 10 Basispass und 10 RA), - auf 10 Fahrabzeichen - auf 35 Voltigierabzeichen

7. Die Prüfungsunterlagen sind beim Pferdesportverband Weser-Ems e. V. mit der Anmeldung des Termins anzufordern und vor Beginn der Prüfung ausgefüllt den Prüfern vorzulegen.

8. Die Abrechnung der Prüfungen incl. der Prüfungsunterlagen erfolgt nach der jeweiligen Prüfung durch den Pferdesportverband Weser-Ems e.V.

9. Es wird eine Grundgebühr von 25,- € für die Abzeichenprüfungen erhoben. Wer die Daten per ARIS an den PSVWE (meyer@psvwe.de) sendet, bekommt diese mit der Rechnung automatisch wieder gutgeschrieben.

10. Die Kosten für die Prüfungskommission sind, entsprechend den gültigen Sätzen für Turnierrichter, vom Veranstalter zu tragen.

11. Die Prüfungsplätze müssen den Anforderungen der LPO entsprechen.

12. Der Pferdeführerschein Umgang ist Voraussetzung für den Erwerb des ersten Geländeabzeichens oder der Abzeichen RA 5 / FA 5 / LA 5 o. LA 5V / VA 5 o. 4 bzw, sofern nicht bereits die Abzeichen RA 6 und RA 7 abgelegt wurden. Der Nachweis muss in Form einer Kopie des Zertifikates vorgelegt werden, falls die Prüfung nicht am selben Tag abgelegt wird. Sind vor dem 01.01.2000 bereits Abzeichenprüfungen (keine Motivationsabzeichen) abgelegt worden, können diese als Voraussetzung anerkannt werden und sind ebenfalls in Form einer Kopie den Prüfungsunterlagen beizulegen.

13. Die Abzeichen sind nach bestandener Prüfung durch die Richter zu überreichen.

14. Die Abzeichenprüfung kann erst nach Eingang der vollständig ausgefüllten Prüfungsunterlagen und nach Bezahlung der Abzeichenprüfung verarbeitet werden. Die Unterlagen müssen spätestens 2 Wochen nach Beendigung der Prüfung eingereicht werden.

15. Alle nicht vergebenen Abzeichen und Urkunden müssen zurückgesandt werden!

16. Bei Rücksendung der Prüfungsunterlagen muss eine Kopie des vorherigen Abzeichens der Teilnehmer beigefügt werden.

17. Die Zusendung und das fehlerfreie Ausstellen der Ausweiskarte ist nur möglich, wenn die Nachweisbögen der Prüfungen gut leserlich und vollständig ausgefüllt sind.

F. Verbindlichkeit der Bestimmungen

Im Übrigen gelten für alle PLS/BV die Bestimmungen der LPO, der WBO, der APO, die Satzung des Pferdesportverbandes Weser-Ems e.V. und die Bestimmungen 2024 der LK Weser-Ems. Letztere sind durch Beschluss der LK Weser-Ems vom 04. Dezember 2023 genehmigt worden, und treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Vechta, den 04. Dezember 2023

gez. Michael George

(Vorsitzender)


Ergänzung der Besonderen Bestimmungen Voltigieren der LK Weser-Ems ab 01.01.2024

N-Gruppen:

Teilnahmeberechtigung:

• 5- 9 Voltigierer, die im laufenden Kalenderjahr höchstens 16 Jahre alt werden

• Der Longenführer muss im Besitz des Longenführerausweises (FN-Jahresturnierlizenz) oder mind. des LA 5(Prüfung bis 2019) / LA 5V (alt DLA Kl. IV) sein. (Kopie des LA muss mit der Nennung abgegeben werden)

• 6 jährige und ältere Pferde/Ponys

• Die Pflicht- Auf- und Abgänge erfolgen im Galopp. Aufsprung mit korrekter Hilfestellung einer geeigneten Person oder eines geeigneten Gruppenmitglieds erlaubt.

• Bei allen Kür- Auf- und Abgängen ist ein Helfer erlaubt

• Voltigierer aus höheren LK (E-S) sind nicht startberechtigt

• Die Gruppen sind verpflichtet, über ihre Ergebnisse einen Leistungsnachweis zu führen, der bei der LK WeserEms beantragt werden muss. Dieser ist bei der Meldung zum Start vorzulegen.

Anforderungen und Bewertung gem. E- / A- Gruppen:

I. Pflicht: Die Pflicht besteht aus fünf Übungen, die in einem Block, wahlweise auf der linken oder rechten Hand im Handgalopp ausgeführt werden.

Aufsprung (ohne Bewertung)

                                         1. Freier Grundsitz vw, beliebige statische Armhaltung

                                         2. Seitsitz angefasst (Innen und Außen)

                                         3. Bank- Fahne – daraus.

                                         4. Knien vw, beliebige statische Armhaltung – daraus:

                                         5. Stütz- Abgang nach innen/ Landung

II. Kür: Die A- Kürelemente (siehe A- Gruppen) werden im Schritt, wahlweise auf der linken oder rechten Hand ausgeführt. Ein Handwechsel zwischen Pflicht und Kür ist erlaubt

Bewertung:

  

Pflicht:

max. 10,0 Punkte/Pflichtübung

 

 

geteilt durch die Anzahl der Voltigierer = Pflichtnotensumme

x 2,0

Kür:

Wert der Kürelemente:

max. 10,0

Punkte

x 1,0

 

Gestaltung:

max. 10,0

Punkte

x 1,5

 

Ausführung:

max. 10,0 Punkte

x 3,0

 

Pferdenote Pflicht:

max. 10,0 Punkte

x 1,0

 

Pferdenote Kür:

max. 10,0 Punkte

x 1,0

 

Gesamteindruck:

max. 10,0 Punkte

x 1,0

Zeit:

 

 

 

 

Kür: max. 4,0 Minuten

 

 

 

Pflicht:

1 min. je Voltigierer

 

 

 

Es gilt der Bewertungsbogen der LK Weser-Ems

 

 

 

Einsatz:

30,00 €/Gruppe

 

 

 

A-Einzelvoltigierer:

Teilnahmeberechtigung:

• Voltigierer (Gruppenvoltigierer aller LK), die im laufenden Kalenderjahr mindestens 10 und höchstens 15 Jahre alt werden

• EVO aus höheren EVO-LK (L-S) sind nicht startberechtigt.

• Der Longenführer muss im Besitz des Longenführerausweises (FN-Jahresturnierlizenz) oder mind. des LA 5(Prüfung bis 2019) / LA 5V (alt DLA Kl. IV) sein. (Kopie des LA muss mit der Nennung abgegeben werden)

• 6 jährige und ältere Pferde/Ponys

• Die EVO sind verpflichtet, über ihre Ergebnisse einen Leistungsnachweis zu führen, der bei der LK Weser-Ems beantragt werden muss. Dieser ist bei der Meldung zum Start vorzulegen.

Anforderungen:

I. Pflicht: Die Pflicht besteht aus acht Übungen, die in einem Block im Galopp ausgeführt wird.

Anf. und Bewertung gem. A- Gruppen Pflicht

                                    1. Aufsprung,

                                    2. freier Grundsitz vorwärts,

                                   3. Bank-Fahne

                                   4. Liegestütz

                                   5. Quersitz

                                   6. Knien

                                   7. Stützschwung vl.

                                   8. Landung nach erfolgtem Abgang nach innen

II. Kür: Kürelemente

                                 Standspagat

                                 Prinzensitz frei

                                 Stütz

                                 Rollbewegung

                                 Stehen

Jedes vorgeschriebene Kürelement der Kür wird mit 1,0 Punkten bewertet. Fünf weitere, frei wählbare Elemente fließen wie folgt in die Bewertung ein:

                                 S * 1,0

                                 M * 0,5

                                 L * 0,0

Die Kür wird im Galopp ausgeführt

Bewertung:

  

Pflicht:

max. 10,0 Punkte/Pflichtübung

 

Kür:

 

Schwierigkeit:

max. 10,0

Punkte

x 1,0

 

Gestaltung:

max. 10,0

Punkte

x 2,0

 

Ausführung:

max. 10,0 Punkte

x 3,0

 

Pferdenote Pflicht:

max. 10,0 Punkte

x 1,0

 

Pferdenote Kür:

max. 10,0 Punkte

x 1,0

Zeit:

 

 

 

 

Kür: max. 1,0 Minuten

 

 

 

Es gilt der Bewertungsbogen der LK Weser-Ems

 

 

 

Einsatz:

10,00 €/EVO

 

 

 

E-Einzelvoltigierer:

Teilnahmeberechtigung:

• Voltigierer (Gruppenvoltigierer aller LK), die im laufenden Kalenderjahr mindestens 8 und höchstens 13 Jahre alt werden

• EVO aus höheren EVO-LK (A; L-S) sind nicht startberechtigt.

• Der Longenführer muss im Besitz des Longenführerausweises (FN-Jahresturnierlizenz) oder mind. des LA 5(Prüfung bis 2019) / LA 5V (alt DLA Kl. IV) sein. (Kopie des LA muss mit der Nennung abgegeben werden)

• 6 jährige und ältere Pferde/Ponys

• Die EVO sind verpflichtet, über ihre Ergebnisse einen Leistungsnachweis zu führen, der bei der LK Weser-Ems beantragt werden muss. Dieser ist bei der Meldung zum Start vorzulegen.

• Aufsprunghilfe bei der Kür erlaubt.

• Platzierung erfolgt nur für Longenführer und Voltigierer

Anforderungen:

I. Pflicht:

Die Pflicht besteht aus acht Übungen, die in einem Block im Galopp ausgeführt wird.

Anf. und Bewert. gem. A- Gruppen Pflicht

1. Block:                        1. Aufsprung,

                                     2. freier Grundsitz vorwärts,

                                     3. Bank--Fahne,

                                     4. Liegestütz, Einbücken zum Sitz

                                    5. Quersitz

                                    6. Knien

                                    7. Stützschwung vl.

                                    8. Landung nach erfolgtem Abgang nach innen

II. Kür: Kürelemente

                                   Standspagat

                                   Prinzensitz frei

                                   Stütz

                                   Rollbewegung

                                   Stehen

Jedes vorgeschriebene Kürelement der Kür wird mit 1,0 Punkten bewertet. Fünf weitere, frei wählbare Elemente fließen wie folgt in die Bewertung ein:

                                   S * 1,0

                                   M * 0,5

                                   L * 0,0

Die Kür wird im Schritt ausgeführt.

Bewertung: 

Pflicht:

 

 

max. 10,0 Punkte/Pflichtübung

Kür:

Schwierigkeit:

max. 10,0

Punkte x 1,0

 

Gestaltung:

max. 10,0

Punkte x  2,0

 

Ausführung:

max. 10,0

Punkte x 3,0

 

Pferdenote Pflicht:

max. 10,0

Punkte x 1,0

 

Pferdenote Kür:

max. 10,0

Punkte x 1,0

Die Ausführungsnote ergibt sich aus der Summe der im Protokoll vermerkten Abzüge im Verhältnis zu der Anzahl der gezeigten Elemente.

Zeit: Kür: max. 1,0 Minuten

Es gelten die Bewertungsbogen der LK Weser-Ems

Einsatz: 10,0 €/EVO


Ergänzung der Besonderen Bestimmungen der LK Weser-Ems für Leistungsprüfungen über Galopprennen für das Hannoveraner Halbblutrennpferd (Amateur Halbblutrennen ab 01.01. 2024

Die Leistungsprüfungen über Galopprennen des Hannoveraner Halbblutrennpferdes werden nach den Anweisungen der Landeskommission Weser-Ems, der Landeskommission Hannover, und den Bestimmungen des jeweiligen Vereins durchgeführt. Die Reiterinnen und Reiter unterwerfen sich den Anordnungen des Starters, Richters bzw. der Rennleitung des veranstaltenden Vereins.

Für Amateur-Halbblutrennen ist folgendes zu beachten:

• Es dürfen nur Pferde an diesen Rennen teilnehmen, welche im Zuchtbuch des Hannoveraner Halbblutrennpferdes des Hannoveraner Verbandes e.V. eingetragen sind oder aufgrund ihrer Abstammung die genealogischen Voraussetzungen für eine Eintragung in das Zuchtbuch des Hannoveraner Halbblutrennpferdes erfüllen. Eine Kopie der Tierzuchtbescheinigung sowie eine Bestätigung des Hannoveraner Verbandes e.V., dass das Pferd am Zuchtprogramm teilnimmt oder teilnehmen kann, ist vor dem Rennen vorzulegen.

• Ausgeschlossen sind Vollblutpferde bzw. Pferde, die sich nach dem 1. Oktober des Vorjahres in Trainers Hand befinden oder auf einer Trainingsliste stehen.

• Der Equidenpass ist am Renntag vorzulegen.

• Offen für 4 – 18jährige Pferde, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

• Für teilnehmende Pferde sind im Rennen vier Hufeisen vorgeschrieben.

• Es sollten möglichst Falzeisen verwendet werden. Die Hufeisen müssen bündig abschließend sein. Hufeisen mit Stollen bzw. scharfen Kanten und Nägeln (die über 2 mm herausstehen) sind nicht zulässig.

• Die Länge der Rennen sollte zwischen 1600m und 2400 m Liegen

• Das Nenngeld bei Amateur-Halbblutrennen wird vom veranstaltenden Verein festgelegt und ist fällig bei der Starterangabe.

• Alter der Reiter-/innen: mindestens 16 Jahre, • Mindestgewicht d. Reiters-/innen: 60 kg (mit Sattelzeug, Bleigewichte sind mitzubringen).

• Der Reiter darf keine Lizenz als Amateur, Profi, oder Rennreiter in Ausbildung beantragt haben.

• Sporen und Peitsche sind nicht erlaubt, jedoch eine Reitklappe bis 40 cm Länge mit einer Lederklappe am Ende.

• Splittersichere Sturzkappe und Sicherheitsweste sind Pflicht.

• Es ist Pflicht, dass der Besitzer für das Pferd eine Haftpflichtversicherung abschließt, der Reiter eine ausreichende Unfallversicherung. Eine Kopie des Versicherungsscheins ist bei Starterangabe mit zu übersenden.

• Bei Amateur-Halbblutrennen wird mit Brust und Rückennummern geritten. Welche vom Veranstalter zu stellen sind um eine Einheitlichkeit zu gewähren.

Alle Pferde sind am Renntag nur 1 x startberechtigt! Waageschluss: 1 Stunde vor dem Rennen.

Die Rennen werden mit der Flagge gestartet.

Die einzelnen vom Veranstalter ausgeschriebenen Rennen können durch angemessenes, aufgegliedertes Renngeld, Ehrenpreise und evtl. Fahrtkostenzuschuss honoriert werden.

Bei Nichtstartern in Amateur-Halbblutrennen ist ein tierärztliches Attest oder ein Reugeld von € 50,- zu entrichten. Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Teilnehmer und Besitzer den Bestimmungen der Rennausschreibung. Für den Pferdenotdienst steht ein erfahrenes Veterinärteam, vom Beginn bis zum Schluss der Rennveranstaltung zur Verfügung. Evtl. notwendige, sofortige Behandlungen können durch- geführt werden. Für den Fall einer schweren, nicht heilbaren Verletzung (z.B. offene Fraktur) entscheidet jeweils der diensthabende Tierarzt nach sorgfältiger Prüfung im Rahmen des Tierschutzgesetzes über die zu treffenden Maßnahmen.

Die Ergebnisse der Amateur-Halbblutrennen werden von den Landeskommissionen gespeichert und jeweils zum Jahresende an dem Hannoveraner Verband zur züchterischen Auswertung übermittelt.

Im Schauprogramm, ohne Totalisator, laufen Ponys, Kaltblüter sowie Warmblut-Reitpferde. (Reitpferde, welche nicht im Zuchtbuch des Hannoveraner Verbandes e.V. eingetragen sind). Die im Schauprogramm laufenden Pferde unterliegen den Bestimmungen der Landeskommission Weser-Ems, Vechta.

Vechta, den 04.Dezember 2023

LK Weser-Ems