Unter der Lehrgangsleitung von Jonny Siebens wurde, Ende Februar und in der ersten März-Woche auf der Insel Juist ein Vorbereitungslehrgang zum Kutschenführerschein B durchgeführt. Jonny Siebens entwickelte den Plan die Ausbildung dort hin zu verlegen, wo auch tatsächlich in großem Umfang gewerblich gefahren wird. Dazu ist kein besserer Platz denkbar, als die Insel der Pferde, die Insel Juist. Jeglicher Personen- und Güterverkehr wird auf dieser Insel mit gewerblichen Pferdegespannen durchgeführt. Jonny Siebens kooperierte bei der Lehrgangsdurchführung mit den Fuhrunternehmen Gillet und HUF, die Ihre gewerblichen Wagen und Pferde zur Ausbildung zur Verfügung stellten. So konnte im Vorbereitungslehrgang mit einer Vielzahl verschiedener gewerblicher Gespanne praktisch geübt werden. Auch in der Geschirrkunde konnte man auf verschiedene Geschirrtypen zurückgreifen und neben gewerblichen Brustblattgeschirren auch mit Amerikanischen-Kummet-Anspannungen fahren. Verschiedenste Kutschentypen zum gewerblichen Personen- und Güterverkehr in verschiedenster Bauart standen als Anschauungsobjekte zur Verfügung, so dass die theoretische Wissensvermittlung mit viel Praxisbezug abgerundet werden konnte. Da es sich um einen Pilotlehrgang in Weser-Ems handelte, wurde Jonny Siebens von dem Fahrausbilder Harald Schardelmann, der selbst Mitglied der Arbeitsgruppe gewerbliches Fahren ist und die Lehrinhalte des KFS-B mit definiert hat, unterstützt.
Am Samstag dem 7.März war es dann soweit, die gewerblichen Gespannführer mussten sich der Prüfung zum Kutschenführerschein B der FN stellen. Für die Fahrer kam diese Prüfung gerade rechtzeitig, da am 14.03.2020 die Übergangsregelungen zum niedersächsischen Kutschenerlass auslaufen und ab diesem Zeitpunkt jeder gewerbliche Gespannführer seine Sachkunde über einen solchen gewerblichen Kutschenführerschein nachweisen muss. Abgeleitet aus dem Tierschutzgesetz hatte das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diesen sogenannten Kutschenerlass 2018 neu verfasst und mit der obigen Übergangsfrist diesen Nachweis verlangt. Grund genug für den Pferdesportverband Weser-Ems die aufsichtsführende Behörde, das Vetrinäramt des Landkreises Aurich in Person von Herrn Dr. Ibeling Ringena in den Prüfungsablauf einzubinden. Neben der eigentlichen Fahrpraxis sind von den Gespannführern auch umfangreiche Kenntnisse im Bereich Tierschutzrecht, Fahrgast- und Verkehrssicherheit, Ladungssicherung und technische Anforderungen an Kutschen nachzuweisen. Die Prüfungskommission bestand aus der Turnierrichterin Gabriela Foltin-Münke und Herrn Dr. Karsten Zech. Frau Foltin-Münke ist nicht nur Turnierrichterin, sondern selbst aktive Fahrerin und Ausbilderin im Fahrsport. Herr Dr. Zech, der als Vorsitzender des Arbeitskreises gewerbliches Fahren als einer der wesentlichen Autoren der Lehrinhalte zum gewerblichen Kutschenführerschein gelten dürfte, kann als erfolgreicher 4er-Zug-Fahrer nicht nur auf hervorragende praktische Erfahrungen im Gespannfahren zurückgreifen, sondern gilt weit über die Grenzen des Landesverband Weser-Ems als anerkannter Sachverständiger für die Bereiche Pferdehaltung und Tierschutz. Unterstützt wurde Herr Dr. Zech von dem Fahrausbilder Andreas Martens, der äquivalente Prüfungen im Bereich des VFD abnehmen wird. Die Verbände der FN und VFD hatten gemeinsam die Lehrinhalte zum Kutschenführerschein B im Arbeitskreis Gewerbliches Fahren entwickelt und arbeiten auch heute noch vertrauensvoll zusammen um diese Qualifikation gemeinsam in die Praxis zu bringen.
Beginnend mit einer schriftlichen Prüfung und mündlicher Ergänzungsprüfung wurde am Samstagvormittag das theoretische Basiswissen der Gespannführer geprüft. Am Nachmittag konnten dann in weiteren Stationsprüfungen die praktischen Fähigkeiten überprüft werden. Von Pferde- und Kutschenkontrollen über das sichere Anspannen der Pferde, wurde das fahrerische Können mit einer speziell entwickelten gewerblichen Fahraufgabe und dem Fahren im Straßenverkehr geprüft. Insbesondere das Durchspielen von Unfallsituationen und besonderer Zwischenfälle mit Fahrgästen verlangte von den Gespannführern sicher eingeübte Abläufe und Kommunikation mit ihren Beifahrern und Fahrgästen. Insgesamt konnten 6 Gespannführer der Firma Huf und ein Gespannführer des Landkreises Aurich die Prüfung erfolgreich absolvieren. Wir gratulieren den neuen gewerblichen Gespannführern und wünschen allzeit unfallfreie Fahrt.