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Schwellenwert 2G auf Sportanlagen - Was bedeutet das für den Pferdesport in Nds.?

Seit gestern gilt die neue Corona- Verordnung, die den Pferdesport vor neue Herausforderungen stellt. Zahlreiche Vereine, Pferdebetriebe, Reiter/innen sind mit ihren Sorgen und Problemen bereits an den PSVWE herangetreten.

„Das Problem ist bekannt und erkannt! Wir sind mit Hochdruck dran- zeitnah eine praktikable Lösung aufzuzeigen!“ berichtet Michael George der Vorsitzende des PSVWE, der im ständigen Austausch mit der Landtagsabgeordneten, Karin Logemann, aus Berne steht. Karin Logemann ist Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landentwicklung und Ehefrau eines Reitvereinsvorsitzenden aus der Wesermarsch. Somit kennt Karin Logemann die Probleme unser Pferdeleute aus erster Hand.

Jörg Maier, der Geschäftsführer des PSVWE, stellt fest, dass es nicht lediglich darum geht, ob 2 G oder 3 G im Stall und in der Reithalle Anwendung findet. Sondern es geht auch darum, wie der Vereinsvorsitzende oder Pensionsstallbetreiber seiner Sorgfaltspflicht nachkommt und die Schnelltestpflicht und den Impfstatus überprüft. Im Raum stehen Strafen von vierstelligen Bußgeldern. Auch diesbzgl. werden und wurden Anfragen von Seiten des organisierten Pferdesports (Pferdesportverbände Hannover & Weser- Ems) an die Landesregierung gestellt. Wir warten auf Antworten um praktikable Lösungsansätze (Briefkastenlösungen / Chatgruppenlösungen / etc.) präsentieren zu können.

George & Maier sind sich einig und unterstützen den Apell der Deutschen Reiterlichen Vereinigung: „…Wer jetzt noch nicht geimpft ist, obwohl er sich impfen lassen könnte, handelt weder im Sinne unserer Gesellschaft noch im Sinne unserer Pferde, für die wir Menschen die Verantwortung tragen.“ Denn: Die notwendige Versorgung und Bewegung der Pferde muss zu jeder Zeit sichergestellt sein. Ungeimpfte müssen spätestens jetzt geimpfte oder genesene Personen damit beauftragen, die Versorgung ihrer Pferde zu übernehmen. „Eine gute Abstimmung und gegenseitiges Verständnis innerhalb der Stallgemeinschaften ist jetzt unabdingbar. Die Stallbetreiber und Verantwortlichen in den Vereinen müssen die 2G-Regelung auf ihrer Anlage umsetzen und die Impf- und Genesenennachweise kontrollieren. Bitte unterstützen Sie sie bei dieser zusätzlichen Aufgabe, indem sie Verständnis für die Kontrollen haben und kooperieren“…“

Erläuterungen zum Warnstufenkonzept finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html ( Download Warnstufenkonzept vom 24. November 2021)