Für die Gesundheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist Sport elementar wichtig. Die aktuellen Infektionszahlen sorgen dafür, dass der Sportbetrieb heruntergefahren werden muss.
Dies wird in der Corona- Verordnung (hier) geregelt. Die für den Pferdesport relevanten Passagen finden Sie unter den folgenden Paragraphen:
§ 2 Abs. 3 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot),
§ 3 Abs. 4 Nr. 7 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung),
§ 7 (Veranstaltungen sitzend),
§ 8 (Veranstaltungen stehend),
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 (Individualsport im Freizeit- und Amateursportbetrieb),
§ 16 (Spitzen- und Profisport).
Ergänzend und leichtverständlich sind die FAQs (hier) des nds. Innenministeriums! Wir empfehlen diese FAQs zu lesen und ggf. mit in die Verhandlungen mit den Ordnungs- und Gesundheitsämtern des zuständigen Landkreises einzubinden.
Der „Leitfaden zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden und Eckpunkte zum Schutz vor Corona Infektionen“ finden Sie hier!
Aktualisierungen und weitere Informationen zur Corona- Verordnung bzw. Umsetzung der Verordung veröffentlichen wir in Kürze!
Zusamenfassung Links: