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Niedersächsische Corona-Verordnung online

Für die Gesundheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist Sport elementar wichtig. Die aktuellen Infektionszahlen sorgen dafür, dass der Sportbetrieb heruntergefahren werden muss.

Dies wird in der Corona- Verordnung (hier) geregelt. Die für den Pferdesport relevanten Passagen finden Sie unter den folgenden Paragraphen:

§ 2 Abs. 3 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot),
§ 3 Abs. 4 Nr. 7 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung),
§ 7 (Veranstaltungen sitzend),
§ 8 (Veranstaltungen stehend),
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 (Individualsport im Freizeit- und Amateursportbetrieb),
§ 16 (Spitzen- und Profisport).

Ergänzend und leichtverständlich sind die FAQs (hier) des nds. Innenministeriums! Wir empfehlen diese FAQs zu lesen und ggf. mit in die Verhandlungen mit den Ordnungs- und Gesundheitsämtern des zuständigen Landkreises einzubinden.

Der „Leitfaden zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden und Eckpunkte zum Schutz vor Corona Infektionen“ finden Sie hier!

Aktualisierungen und weitere Informationen zur Corona- Verordnung bzw. Umsetzung der Verordung veröffentlichen wir in Kürze!

Zusamenfassung Links:

Corona- Verordnung

FAQs

Leitfaden