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Neue nds. Corona- Verordnung gültig ab dem 10. Januar 2021

Die Bundesländer haben ihre jeweiligen Corona-Schutzverordnungen entsprechend aktualisiert. Heute wurde die neue niedersächsische Corona- Verordnung bekannt gegeben. Es gibt keine Änderungen bzgl. Individualsport. Der Reitsport wird von Seiten der Behörden als Individualsport angesehen, weil beim Reiten die geforderten Mindestabstände eingehalten werden können.

Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben weitere Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen beschlossen. Demnach soll es in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere lokale Maßnahmen für den Infektionsschutz geben. Die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Landkreise sollen den Bereich von 15 Kilometern rund um ihren Wohnort nur noch aus triftigem Grund verlassen.

Das Robert-Koch-Institut aktualisiert täglich die bundesweiten Infektionszahlen. Im RKI-Dashboard können sich Bürgerinnen und Bürger über die 7-Tages-Inzidenzen in ihrem Landkreis informieren.

Private Zusammenkünfte sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dies gilt zum Beispiel auch für gemeinsame Ausritte. Kontakte sollen weiterhin auf ein absolutes Minimum reduziert werden und alle Menschen so viel wie möglich zu Hause bleiben.

Nach unserer Auffassung Einzelunterricht nach wie vor möglich. Dennoch raten wir dazu, sich regelmäßig über die geltenden Regelungen im eigenen Landkreis/der eigenen Gemeinde zu informieren und diese unbedingt zu befolgen.

Download:

Corona- Verordnung (Stand: 08. Januar 2021)

Handlungsempfehlungen (Stand: 08. Januar 2021)