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LAVES- Dokumentationspflicht ausgesetzt

Gestern Nachmittag hat uns die LAVES informiert, dass die Dokumentationspflicht bei reitsportlichen Veranstaltungen nicht mehr erforderlich ist aufgrund der aktuellen Tierseuchenlage. Somit können die Veranstalter in Weser-Ems aufatmen. Das  Führen der Listen, welche Pferde zu einer Veranstaltung verbracht werden, ist damit hinfällig. Die Anzeigepflicht nach § 4 (1) der Viehverkehrsverordnung ist nach wie vor noch vorgeschrieben, d.h. das alle reitsportlichen Veranstaltungen mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Behörde (LAVES / Landkreis) anzuzeigen sind. Weitere Informationen zur Anzeigepflicht finden Sie hier!

Wir, der Pferdesportverband Weser- Ems, freuen uns ,diese gute Nachricht vor der anstehenden Turniersaison (Freiland) verbreiten zu dürfen!