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Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 22. April 2021

Bundestag und Bundesrat haben die Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen (Bundesweite Notbremse), das Gesetz tritt am Freitag, den 23. April in Kraft.

Diese Regelung tritt immer dann in  Kraft, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100 (Sieben- Tage- Inzidenz) überschreitet.

Die aktuelle Datenbasis des Robert- Koch- Instituts finden Sie unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4  

Die aktuelle Ergänzung des Infektionsschutzgesetze finden Sie hier! 

Die gültige nds. Corona- Verordnung finden Sie hier!